Barrierefreiheitserklärung
Angaben gemäß Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (kurz „ASFINAG“) ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, Seite 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://shop.asfinag.at/.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Erfolgskriterium 1.3.1. (Info und Beziehungen)
Auf der Seite „Nutzungsbedingungen“ ist die Überschriftenhierarchie noch nicht linear oder die Auszeichnung der Überschriftenstruktur entspricht nicht der visuellen Struktur. - Erfolgskriterium 1.4.3. (minimaler Kontrast)
Im Footer wird die Mindest-Kontrastanforderung nicht erreicht. - Erfolgskriterium 1.4.10 (Automatischer Umbruch)
Einzelne Tabellen sind nicht responsive und führen zu horizontalem Scrolling. - Erfolgskriterium 1.4.11. (Nicht-Text-Kontrast)
Auf den Detailseiten im Kundenkonto haben nicht alle Elemente einen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund. - Erfolgskriterium 2.1.1. (Tastaturbedienung)
Beim Mautplaner (https://shop.asfinag.at/de/Mautplaner/) sind die Eingabe von Start- und Zielort sowie Bedienung der Karte selbst nicht barrierefrei. - Erfolgskriterium 2.1.1. (Tastaturbedienung)
Unter "Meine Übersicht" im eingeloggten Bereich bei der Funktion "Fahrzeugsymbol auswählen" ist das Einfügen und Verschieben eines Fotos sowie die Auswahl eines anderen Fahrzeugsymbols mit Tastatur nicht möglich.
Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Inhalte oder Komponenten und Dienste von Dritten, beispielsweise Verlinkungen zu Zahlungsanbietern, oder anderen Drittfirmen, die nicht im Einflussbereich der ASFINAG liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23. September 2020 erstellt und wird bei Bedarf aktualisiert.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im September 2020. Überprüft wurde die gesamte Website https://shop.asfinag.at/. Einzelne Seiteninhalte werden von der Redaktion vor der Veröffentlichung regelmäßig geprüft
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an info-shop@asfinag.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere auf shop.asfinag.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.