ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN („ANB“) zum Bezug der Digitalen Vignette sowie der Digitalen Streckenmaut im ASFINAG-Mautshop (inklusive der ASFINAG-App)
Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen zum Herunterladen (mit Stand 13.02.2024)
Stand: 13.02.2024
Die in diesen ANB verwendeten geschlechtsspezifischen Begriffe und Bezeichnungen schließen jeweils alle Formen gleichermaßen ein.
- ASFINAG und „ASFINAG-Mautshop“
- Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (kurz „ASFINAG“) betreibt und ist Medieninhaber des „Digitalen Vignetten Mautshops“ im Internet unter https://shop.asfinag.at („Mautshop“) bzw. der ASFINAG-App für iOS oder Android (kurz: „App“; soweit in der Folge nicht unterschieden, jeweils kurz: „ASFINAG-Mautshop“). Die ASFINAG ist eine auf Grund des ASFINAG-Gesetzes eingerichtete Aktiengesellschaft, deren Aktien zur Gänze im Eigentum der Republik Österreich stehen: Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft; Niederlassung: Schnirchgasse 17, 1030 Wien, Österreich; Kontakt: Tel +43 (0) 50 108-10000, Fax +43 (0) 50 108-10020, E-Mail office@asfinag.at; Firmenbuchnummer und -gericht: FN 92191 a, Handelsgericht Wien; UID-Nummer ATU 43143200; Unternehmensgegenstand: Die Finanzierung, die Planung, der Bau und die Erhaltung von Bundesstraßen, einschließlich der hiezu notwendigen und zweckdienlichen Infrastruktur, die Einhebung von zeit- und fahrleistungsabhängigen Mauten von den Nutzern dieser Straßen sowie die Bedienung der von der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft mit Ermächtigung des Bundesministers für Finanzen eingegangenen Verbindlichkeiten, soweit sie für Zwecke der Planung, des Baues und der Erhaltung von Bundesstraßen eingegangen wurden, Verwertung und Verwaltung der nicht unmittelbar dem Verkehr dienenden Flächen sowie der Grundstücke und Hochbauten, die in das Eigentum der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft auf Grund des Bundesgesetzes über die Auflassung und Übertragung von Bundesstraßen (Artikel 5 des Bundesstraßen-Übertragungsgesetzes) übertragen wurden, sowie die Durchführung von Teilen der Betriebsagenden im System für digitale Kontrollgeräte im Straßenverkehr; anwendbare gewerbe- bzw. berufsrechtliche Vorschriften: ASFINAG-Gesetz, ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997, Bundesstraßen-Mautgesetz samt Straßensonderfinanzierungsgesetzen (Arlberg Schnellstraßen-Finanzierungsgesetz, Bundesgesetz betreffend die Finanzierung der Autobahn Innsbruck-Brenner, Karawanken-Autobahn-Finanzierungsgesetz, Pyhrn-Autobahn-Finanzierungsgesetz und Tauernautobahn-Finanzierungsgesetz), Vignettenpreisverordnung und Mautordnung.
- Mit dem aufgrund des ASFINAG-Ermächtigungsgesetzes 1997 abgeschlossenen Fruchtgenussvertrag wurde der ASFINAG das Fruchtgenussrecht an allen Autobahnen und Schnellstraßen übertragen. Die ASFINAG hat somit das Recht, dort von sämtlichen Nutzern Maut einzuheben; dem liegt – neben den gesetzlichen Grundlagen – die jeweils gültige Mautordnung, welche Bestandteil dieser ANB ist, zugrunde.
- Das Bundesstraßen-Mautgesetz (BStMG) regelt die Entrichtung der zeitabhängigen Maut bzw. Streckenmaut für einspurige Kraftfahrzeuge sowie für mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren technisch zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt. Gemäß § 33 Abs 18 Z 8 BStMG gelten Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen, die bereits vor dem 01.12.2023 zum Verkehr zugelassen worden sind und bei denen das höchste zulässige Gesamtgewicht vor dem 01.12.2023 mit nicht mehr als 3,5 Tonnen festgelegt worden ist, bis zum 31.01.2029 als Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen und unterliegen somit der zeitabhängigen Maut bzw. Streckenmaut. Der Erwerb einer Digitalen Vignette bzw. einer Digitalen Streckenmaut ist möglich, indem das Kennzeichen im Mautsystem registriert wird. Um diese Registrierung bzw. den Bezug und die Verwaltung der Digitalen Vignette bzw. der Digitalen Streckenmaut zu ermöglichen, betreibt die ASFINAG den ASFINAG-Mautshop.
- Der Mautshop ist in folgenden Sprachen verfügbar: Deutsch (Standard), Englisch, Kroatisch, Slowenisch, Slowakisch, Italienisch, Tschechisch, Ungarisch, Französisch, Türkisch, Polnisch, Niederländisch, Rumänisch und Dänisch.
- Im Zusammenhang mit der Nutzung des ASFINAG-Mautshops entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Nutzer. Etwaige Kosten für die Datennutzung im Zusammenhang mit den (mobilen) Fernkommunikationsmitteln des Nutzers fallen gegenüber dem Telekom-Service-Provider des Nutzers an.
- Der Bezug der Digitalen Vignette bzw. der Digitalen Streckenmaut ist ein gesetzliches Schuldverhältnis. Der Online-Bezug darf über den ASFINAG-Mautshop ausschließlich innerhalb von Österreich, der EU, der EWR-Staaten sowie der Schweiz und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland erfolgen. Der Bezug erfolgt ausschließlich auf Basis dieser ANB, der per Verweis integralen Dokumente und der gesetzlichen Bestimmungen. Andere Bedingungen – insbesondere Einkaufsbedingungen odgl des Beziehers – sind ausgeschlossen.
- Gegenständliche ANB gelten für den Bezug ab 13.02.2024. Diese und vorhergehende ANB (samt entsprechendem Geltungszeitraum) können unter folgendem Link abgerufen werden: https://shop.asfinag.at/de/infoseiten/allgemeine-nutzungsbedingungen/, wobei sie je so zur Verfügung gestellt werden, dass sie vom Nutzer gespeichert und wiedergeben werden können.
- Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (kurz „ASFINAG“) betreibt und ist Medieninhaber des „Digitalen Vignetten Mautshops“ im Internet unter https://shop.asfinag.at („Mautshop“) bzw. der ASFINAG-App für iOS oder Android (kurz: „App“; soweit in der Folge nicht unterschieden, jeweils kurz: „ASFINAG-Mautshop“). Die ASFINAG ist eine auf Grund des ASFINAG-Gesetzes eingerichtete Aktiengesellschaft, deren Aktien zur Gänze im Eigentum der Republik Österreich stehen: Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft; Niederlassung: Schnirchgasse 17, 1030 Wien, Österreich; Kontakt: Tel +43 (0) 50 108-10000, Fax +43 (0) 50 108-10020, E-Mail office@asfinag.at; Firmenbuchnummer und -gericht: FN 92191 a, Handelsgericht Wien; UID-Nummer ATU 43143200; Unternehmensgegenstand: Die Finanzierung, die Planung, der Bau und die Erhaltung von Bundesstraßen, einschließlich der hiezu notwendigen und zweckdienlichen Infrastruktur, die Einhebung von zeit- und fahrleistungsabhängigen Mauten von den Nutzern dieser Straßen sowie die Bedienung der von der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft mit Ermächtigung des Bundesministers für Finanzen eingegangenen Verbindlichkeiten, soweit sie für Zwecke der Planung, des Baues und der Erhaltung von Bundesstraßen eingegangen wurden, Verwertung und Verwaltung der nicht unmittelbar dem Verkehr dienenden Flächen sowie der Grundstücke und Hochbauten, die in das Eigentum der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft auf Grund des Bundesgesetzes über die Auflassung und Übertragung von Bundesstraßen (Artikel 5 des Bundesstraßen-Übertragungsgesetzes) übertragen wurden, sowie die Durchführung von Teilen der Betriebsagenden im System für digitale Kontrollgeräte im Straßenverkehr; anwendbare gewerbe- bzw. berufsrechtliche Vorschriften: ASFINAG-Gesetz, ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997, Bundesstraßen-Mautgesetz samt Straßensonderfinanzierungsgesetzen (Arlberg Schnellstraßen-Finanzierungsgesetz, Bundesgesetz betreffend die Finanzierung der Autobahn Innsbruck-Brenner, Karawanken-Autobahn-Finanzierungsgesetz, Pyhrn-Autobahn-Finanzierungsgesetz und Tauernautobahn-Finanzierungsgesetz), Vignettenpreisverordnung und Mautordnung.
- Klebevignette oder Digitale Vignette bzw. Streckenmaut oder Digitale Streckenmaut?
- Klebevignette und Digitale Vignette haben dieselbe Gültigkeitsdauer, sie kosten denselben Preis und sind jeweils als Jahresvignette, als Zweimonatsvignette und als Zehntagesvignette verfügbar. Die Eintagesvignette ist ausschließlich als Digitale Vignette erhältlich. Klebevignette und Digitale Vignette unterscheiden sich voneinander dadurch, dass die Klebevignette am Fahrzeug anzubringen ist, während bei der Digitalen Vignette das Kraftfahrzeugkennzeichen gemäß den Vorgaben des BStMG im Mautsystem registriert wird. Diese Registrierung stellt den Bezug der Digitalen Vignette dar. Gemäß Mautordnung kann bei Verbrauchern die Digitale Jahresvignette und die Digitale Zweimonatsvignette bei Bezug im Fernabsatz frühestens 18 Tage nach dem Bezug in Gültigkeit gesetzt werden. Ansonsten kann bei der Zehntagesvignette und der Eintagesvignette der Gültigkeitsbeginn binnen des jeweiligen und – falls bereits beziehbar – folgenden Vignettenjahrs (1. Dezember bis 30. November des Folgejahres) zum jeweils gültigen Mauttarif frei (auch binnen der vierzehntägigen Rücktrittsfrist gemäß FAGG) gewählt werden. Wenn das Startdatum innerhalb der 14-tägigen Rücktrittsfrist liegt, fordert die ASFINAG den Verbraucher dazu auf, ausdrücklich ein auf die vorzeitige Vertragserfüllung gerichtetes Verlangen und die Bestätigung zu erklären, dass der Verbraucher den etwaigen Verlust des Rücktrittsrechts bei etwaiger vollständiger (Teil)Vertragserfüllung (eigenständige Teilleistung ist die Ermöglichung der Benützung der Bundesstraßen je Kalendertag bzw. Gültigkeitsdauer einer Eintagesvignette) zur Kenntnis genommen hat. Bezieher haben die Wahl, sich für jene Variante der Mautentrichtung zu entscheiden, die für sie mehr Vorteile bietet.
- Herkömmliche Streckenmaut und Digitale Streckenmaut kosten denselben Preis und sind als Einzelfahrt oder Mehrfahrtenkarte verfügbar.
Gemäß Mautordnung kann bei Verbrauchern das Startdatum der Digitalen Mehrfahrtenkarte auch bei Bezug im Fernabsatz frei (auch binnen der vierzehntägigen Rücktrittsfrist gemäß FAGG) gewählt werden. Wenn das Startdatum innerhalb der 14-tägigen Rücktrittsfrist liegt, fordert die ASFINAG den Verbraucher dazu auf, ausdrücklich ein auf die vorzeitige Vertragserfüllung gerichtetes Verlangen und die Bestätigung zu erklären, dass der Verbraucher den etwaigen Verlust des Rücktrittsrechts bei etwaiger vollständiger (Teil)Vertragserfüllung (eigenständige Teilleistung ist die Ermöglichung der Benützung der Bundesstraßen im Streckmautbereich (jeweilige Durchfahrt bei der Mautstelle) im Sinne der Einzelfahrt) zur Kenntnis genommen hat. (siehe Details Punkt 6.3). - Die ASFINAG bietet im Mautshop auch den Erwerb eines Abos für Digitale Jahresvignetten bzw. Digitalen Mehrfahrtenkarten an (einzeln oder gemeinsam kurz: „Digitales Abo“). Mit dem Digitalen Abo erwirbt der Bezieher analog einem Abonnementvertrag auf unbestimmte Zeit und bis zur Kündigung automatisch die zukünftigen Digitalen Jahresvignetten bzw. Digitalen Mehrfahrtenkarten zum jeweiligen Bezugspreis. Die aktuelle Digitale Jahresvignette bzw. Digitale Mehrfahrtenkarte zum aktuellen Bezugspreis sind als erster Bezug gemäß Abonnementvertrag enthalten.
- Klebevignette und Digitale Vignette haben dieselbe Gültigkeitsdauer, sie kosten denselben Preis und sind jeweils als Jahresvignette, als Zweimonatsvignette und als Zehntagesvignette verfügbar. Die Eintagesvignette ist ausschließlich als Digitale Vignette erhältlich. Klebevignette und Digitale Vignette unterscheiden sich voneinander dadurch, dass die Klebevignette am Fahrzeug anzubringen ist, während bei der Digitalen Vignette das Kraftfahrzeugkennzeichen gemäß den Vorgaben des BStMG im Mautsystem registriert wird. Diese Registrierung stellt den Bezug der Digitalen Vignette dar. Gemäß Mautordnung kann bei Verbrauchern die Digitale Jahresvignette und die Digitale Zweimonatsvignette bei Bezug im Fernabsatz frühestens 18 Tage nach dem Bezug in Gültigkeit gesetzt werden. Ansonsten kann bei der Zehntagesvignette und der Eintagesvignette der Gültigkeitsbeginn binnen des jeweiligen und – falls bereits beziehbar – folgenden Vignettenjahrs (1. Dezember bis 30. November des Folgejahres) zum jeweils gültigen Mauttarif frei (auch binnen der vierzehntägigen Rücktrittsfrist gemäß FAGG) gewählt werden. Wenn das Startdatum innerhalb der 14-tägigen Rücktrittsfrist liegt, fordert die ASFINAG den Verbraucher dazu auf, ausdrücklich ein auf die vorzeitige Vertragserfüllung gerichtetes Verlangen und die Bestätigung zu erklären, dass der Verbraucher den etwaigen Verlust des Rücktrittsrechts bei etwaiger vollständiger (Teil)Vertragserfüllung (eigenständige Teilleistung ist die Ermöglichung der Benützung der Bundesstraßen je Kalendertag bzw. Gültigkeitsdauer einer Eintagesvignette) zur Kenntnis genommen hat. Bezieher haben die Wahl, sich für jene Variante der Mautentrichtung zu entscheiden, die für sie mehr Vorteile bietet.
- Bezug der Digitalen Vignette durch Verbraucher
- Siehe allgemein zum Bezug der Digitalen Vignette im Fernabsatz oder bei ASFINAG-Automaten oder ASFINAG-Vertriebsstellen unter Punkt 2.
- Verbraucher ist, wer Digitale Vignetten bezieht und der Bezug nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört bzw. sich im Bezugsvorgang nicht als Unternehmer deklariert (siehe Punkt 5). Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein; juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten immer als Unternehmer. Beim Bezug einer Digitalen Vignette durch eine natürliche Person vor Aufnahme des Betriebes ihres Unternehmens zur Schaffung der Voraussetzungen dafür, gehört der Bezug noch nicht zu oben genanntem Betrieb.
- Zu Beginn des Bestellvorgangs wird der Verbraucher klar und deutlich darüber informiert, welche Zahlungsmittel akzeptiert werden. Die einzelnen technischen Schritte, sind im ASFINAG-Onlineshop übersichtlich und selbsterklärend dargestellt, nämlich durch die Schritte
- Produktauswahl (einschließlich Unterscheidung Auto bzw. Motorrad): Nach Auswahl des Vignetten-Produkts sind Zulassungsstaat und Kennzeichen (jenes zur Verhinderung von Eingabefehlern doppelt) einzugeben. Optional kann der Bezieher für anonyme statistische Zwecke angeben, ob das angegebene Kennzeichen ein Wechselkennzeichen ist. Hat der Bezieher kein Standardkennzeichen wird die Syntax des Kennzeichens nicht weiter geprüft. Der Bezieher kann je nach Produktspezifikation (siehe Punkt 2.1) auch den Gültigkeitsbeginn wählen. Soweit der Bezieher über einen Registrierungscode verfügt, kann dieser Registrierungscode hier angegeben werden.
- Meine Daten: Um dem Bezieher insbesondere die Bestellbestätigung (siehe Punkt 3.4) bzw. eine optionale Ablauf-Erinnerung übermitteln zu können, ist die Eingabe einer E-Mail-Adresse (jene zur Verhinderung von Eingabefehlern doppelt) notwendig. Weiters hat der Bezieher die Zahlungsmethode anzugeben. Optional können (bei Bezug im Wert über EUR 400,– (brutto) verpflichtend) die Daten zum Rechnungsempfänger eingegeben werden.
- Bestellübersicht: Auf dieser Seite werden dem Bezieher Gesamtkosten (auch mit und ohne Umsatzsteuer), die ausgewählten Produkte, die angegebene E-Mail-Adresse und etwaige Rechnungsempfängerdaten und die Zahlungsmethode angezeigt. Der Bezieher kann Produkte löschen bzw. Kennzeichen, E-Mail-Adresse, etwaige Rechnungsempfängerdaten und Zahlungsmethode ändern. Mit diesem Schritt erhält der Bezieher somit ein angemessenes, wirksames und zugängliches technisches Mittel, mit denen er Eingabefehler vor der Abgabe seiner Bezugserklärung erkennen und berichtigen kann. Der Bezieher wird über die Datenverarbeitung informiert und hat die Geltung der ANB einschließlich des Akzeptierens der elektronischen Rechnungs-Zustellung per E-Mail und etwaige vorzeitige Vertragserfüllung und deren Konsequenzen (siehe Punkt 2.1), durch Aktivierung einer Check-Box zu bestätigen. Durch Aktivierung des Buttons „ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN“ erfolgt die Bezugserklärung durch den Bezieher.
- Bezahlung: Der Bezieher wird an den jeweiligen Zahlungsanbieter zur gewählten Zahlungsmethode weitergeleitet, wo der Bezieher die Zahlungsabwicklung durchzuführen hat. Dieser gesamte Vorgang erfolgt ausschließlich durch den Zahlungsanbieter, sodass diesbezüglich ergänzende Bedingungen des Zahlungsanbieters anwendbar sein können, auf welche die ASFINAG keinen Einfluss hat.
- Bestätigung: Sobald die ASFINAG vom Zahlungsanbieter die Bestätigung erhalten hat, dass die Zahlung erfolgreich durchgeführt wurde, wird der Bezieher auf die Bestätigung-Seite geführt. Dort werden dem Bezieher auch die Produkt-ID angezeigt, wobei die Bezugsbestätigung auch ausgedruckt bzw. abgespeichert werden kann. Weiters kann die Rechnung dort angezeigt bzw. heruntergeladen werden.
- Produktauswahl (einschließlich Unterscheidung Auto bzw. Motorrad): Nach Auswahl des Vignetten-Produkts sind Zulassungsstaat und Kennzeichen (jenes zur Verhinderung von Eingabefehlern doppelt) einzugeben. Optional kann der Bezieher für anonyme statistische Zwecke angeben, ob das angegebene Kennzeichen ein Wechselkennzeichen ist. Hat der Bezieher kein Standardkennzeichen wird die Syntax des Kennzeichens nicht weiter geprüft. Der Bezieher kann je nach Produktspezifikation (siehe Punkt 2.1) auch den Gültigkeitsbeginn wählen. Soweit der Bezieher über einen Registrierungscode verfügt, kann dieser Registrierungscode hier angegeben werden.
- Nach Abschluss des Bezugs erhält der Bezieher auf die von ihm angegebene E-Mail-Adresse unverzüglich eine Bestätigung hinsichtlich seiner Bezugserklärung bzw. die Bestellbestätigung der bezogenen Digitalen Vignette(n). Diese E-Mail an den Bezieher enthält auch die anwendbaren ANB samt Muster-Widerrufsformular für Verbraucher (siehe auch Punkt 4) und die Rechnung.
- Der Bezugsvorgang wird von der ASFINAG gespeichert. Nachdem sich der Bezieher im ASFINAG-Mautshop unter „Mein Konto“ registriert hat, erhält er Zugang zu seinen Bezugsdaten sowie diverse Bearbeitungs- und Änderungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit seinen gewählten Produkten (siehe Details in Punkt 11). Eine Registrierung zu „Mein Konto“ ist jederzeit und ohne gesonderte Kosten online möglich.
- Siehe allgemein zum Bezug der Digitalen Vignette im Fernabsatz oder bei ASFINAG-Automaten oder ASFINAG-Vertriebsstellen unter Punkt 2.
- Rücktrittsrecht des Verbrauchers vom Bezug der Digitalen Vignette
- Verbrauchern wird gemäß Mautordnung das Recht eingeräumt, von ihrem Bezug betreffend die Digitale Vignette im Fernabsatz binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beginnt dabei mit dem Tag des Bezugs.
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Um sein Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Verbraucher die ASFINAG mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. E-Mail an widerruf-shop@asfinag.at, ein mit der Post versandter Brief, Telefax) über seinen Entschluss, vom Bezug zurückzutreten, informieren. Die Rücktrittserklärung kann grundsätzlich formfrei erfolgen. Verbraucher können dafür das am Ende dieser ANB zur Verfügung gestellte Muster-Widerrufsformular verwenden, das aber nicht verpflichtend ist. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Wirkung eines rechtsgültigen Rücktritts tritt mit Einlangen bei der ASFINAG ein. Bitte geben Sie die betroffene(n) Produkt-ID(s) bekannt, damit entsprechende Rücktrittserklärungen rasch und effizient bearbeitet werden können.
- Um eine möglichst rasche und effiziente Bearbeitung von Rücktrittserklärungen gewährleisten zu können, ersucht die ASFINAG darum, Rücktrittserklärungen möglichst per e-Mail und unter Angabe der gemäß des am Ende dieser ANB zur Verfügung gestellten Muster-Widerrufsformulars angeführten Daten an widerruf-shop@asfinag.at richten.
- Hinsichtlich der Rechtsfolgen sind folgende Fälle binnen der 14-tägigen Rücktrittsfrist erklärten Rücktritten vom Bezug der Digitalen Vignetten zu unterscheiden:
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Wirksamer Rücktritt vor dem gewählten Startdatum: es werden alle die vom Verbraucher dafür geleisteten Zahlungen durch die ASFINAG erstattet.
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Wirksamer Rücktritt nach dem gewählten Startdatum aber vor vollständiger Leistungserbringung der ASFINAG, also der Gewährung der Benützungsmöglichkeit der Bundesstraßen bis vor Beginn des letzten Tages der Gültigkeitsdauer der Zehntagesvignette: Die ASFINAG erstattet die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen abzüglich des anteiligen Entgelts auf der Grundlage des Marktwerts der Gewährung der Benützungsmöglichkeit der Bundesstraßen (gemäß Leitfaden der GD Justiz iVm BStMG und/oder VignettenpreisVO: pro angefangenem Gültigkeitstag wird der Mauttarif für eine Eintagesvignette abgezogen) bis zur Wirksamkeit des Rücktritts zurück. Übersteigt das anteilige Entgelt die Zahlungen des Verbrauchers, erfolgt keine Rückerstattung durch die ASFINAG.
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Rücktritt nach dem gewählten Startdatum und nach vollständiger Leistungserbringung der ASFINAG, nämlich der Gewährung der Benützungsmöglichkeit der Bundesstraßen mit Beginn der Gültigkeitsdauer der Eintagesvignette bzw mit Beginn des letzten Tages der Gültigkeitsdauer der Zehntagesvignette: Das Rücktrittsrecht steht nicht zu und es erfolgt keine Rückerstattung an den Verbraucher.
Rückzahlungen durch die ASFINAG erfolgen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der rechtzeitigen und wirksamen Rücktrittserklärung, wobei für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel verwendet wird, dessen sich der Verbraucher für die Abwicklung seiner Zahlung bedient hat.
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- Verbrauchern wird gemäß Mautordnung das Recht eingeräumt, von ihrem Bezug betreffend die Digitale Vignette im Fernabsatz binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beginnt dabei mit dem Tag des Bezugs.
- Bezug der Digitalen Vignette durch Unternehmer
- Siehe allgemein zum Bezug der Digitalen Vignette unter Punkt 2.
- Unternehmer bestätigen ihre Unternehmereigenschaft während des Bezugsvorgangs. Damit bestätigt der Unternehmer dass er die Digitale(n) Vignette(n) im Rahmen seiner Unternehmereigenschaft bezieht. Für den Bezug der Digitalen Vignette gilt das in Punkt 3.3 bis 3.5 für Verbraucher Geregelte sinngemäß auch für Unternehmer, mit folgenden Ausnahmen: Bei Unternehmern können alle Digitale Vignetten auch sofort nach dem Bezug in Gültigkeit gesetzt werden. Unternehmer sind nicht zum Rücktritt gemäß Punkt 4 berechtigt.
- Siehe allgemein zum Bezug der Digitalen Vignette unter Punkt 2.
- Bezug der Digitalen Streckenmaut durch Verbraucher
- Siehe allgemein zum Bezug der Digitalen Streckenmaut im Fernabsatz unter Punkt 2.
- Wer Verbraucher ist, wird in Punkt 3.2 auch für die Digitale Streckenmaut definiert.
- Für den Bezug der Digitalen Streckenmaut durch Verbraucher gilt sinngemäß das in Punkt 3.3 bis 3.5 Festgelegte, mit folgenden Besonderheiten für die Streckenmaut:
- Produktauswahl: Hier kann der Bezieher einer Mehrfahrtenkarte auch nach Maßgabe des Punktes 2.2 den Beginn der 365-tägigen Gültigkeitsdauer wählen oder sich für eine Einzelfahrt entscheiden. Nach Auswahl des Streckenmaut-Produkts ist Zulassungsstaat und Kennzeichen (jenes zur Verhinderung von Eingabefehlern doppelt) einzugeben.
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Im Falle des Bezuges einer Einzelfahrt oder einer Mehrfahrtenkarte mit Startdatum binnen der 14-tägigen Rücktrittsfrist erklärt der Verbraucher durch Aktivieren einer entsprechenden Checkbox seinen ausdrücklichen Wunsch, dass mit der Gewährung der Benützungsmöglichkeit der Bundesstraßen sofort bzw. mit Startdatum und insbesondere noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist (siehe Punkt 7) begonnen werden soll. Damit kann der Verbraucher die Einzelfahrt sofort antreten und mit Durchfahrt der Mautstelle konsumieren. Mit Antreten der Einzelfahrt/ Durchfahren der Mautstelle besteht kein Rücktrittsrecht mehr.
- Produktauswahl: Hier kann der Bezieher einer Mehrfahrtenkarte auch nach Maßgabe des Punktes 2.2 den Beginn der 365-tägigen Gültigkeitsdauer wählen oder sich für eine Einzelfahrt entscheiden. Nach Auswahl des Streckenmaut-Produkts ist Zulassungsstaat und Kennzeichen (jenes zur Verhinderung von Eingabefehlern doppelt) einzugeben.
- Siehe allgemein zum Bezug der Digitalen Streckenmaut im Fernabsatz unter Punkt 2.
- Rücktrittsrecht des Verbrauchers vom Bezug der Digitalen Streckenmaut
- Verbraucher haben das Recht, vom Bezug betreffend die Digitale Streckenmaut binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beginnt dabei mit dem Tag des Bezugs.
- Hinsichtlich der Rechtsfolgen sind folgende Fälle von binnen der 14-tägigen Rücktrittsfrist erklärten Rücktritten vom Bezug der Digitalen Streckenmaut zu unterscheiden:
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Wirksamer Rücktritt vor Durchfahrt der Mautstelle bzw vor dem gewählten Startdatum: es werden die vom Verbraucher dafür geleisteten Zahlungen durch die ASFINAG erstattet.
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Wirksamer Rücktritt nach dem gewählten Startdatum aber vor vollständiger Leistungserbringung der ASFINAG, also der Gewährung der Benützungsmöglichkeit der streckenmautpflichtigen Bundesstraßen bis vor Beginn des letzten Tages der Gültigkeitsdauer der Mehrfahrtenkarte: Die ASFINAG erstattet die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen abzüglich des anteiligen Entgelts auf der Grundlage des Marktwerts der Gewährung der Benützungsmöglichkeit der streckenmautpflichtigen Bundesstraßen (gemäß Leitfaden der GD Justiz iVm Mautordnung: pro Durchfahrt wird der Mauttarif für die jeweilige Streckenmaut-Einzelfahrt abgezogen) bis zur Wirksamkeit des Rücktritts zurück. Übersteigt das anteilige Entgelt die Zahlungen des Verbrauchers, erfolgt keine Rückerstattung durch die ASFINAG.
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Rücktritt nach vollständiger Leistungserbringung der ASFINAG, nämlich der Gewährung der Benützungsmöglichkeit der streckenmautpflichtigen Bundesstraßen mit Durchfahrt der Mautstelle: Das Rücktrittsrecht steht nicht zu und es erfolgt keine Rückerstattung an den Verbraucher.
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- Ansonsten gilt beim Rücktrittsrecht vom Bezug der Digitalen Streckenmaut das im Punkt 4 Festgelegte sinngemäß.
- Verbraucher haben das Recht, vom Bezug betreffend die Digitale Streckenmaut binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beginnt dabei mit dem Tag des Bezugs.
- Bezug der Digitalen Streckenmaut durch Unternehmer
- Siehe allgemein zum Bezug der Digitalen Streckenmaut unter Punkt 2.
- Unternehmer bestätigen ihre Unternehmereigenschaft während des Bezugsvorgangs. Damit bestätigt der Unternehmer dass er die Digitale Streckenmaut im Rahmen seiner Unternehmereigenschaft bezieht. Unternehmer sind allerdings nicht zum Rücktritt gemäß Punkt 7 berechtigt.
- Ansonsten gilt das in Punkt 6 für Verbraucher Geregelte sinngemäß auch für Unternehmer.
- Siehe allgemein zum Bezug der Digitalen Streckenmaut unter Punkt 2.
- Bezug des Digitalen Abos durch Verbraucher und Rücktrittsrecht des Verbrauchers
- Für den Bezug der Digitalen Abos durch Verbraucher im ASFINAG-Mautshop gilt für Digitale Jahresvignetten das in Punkt 3 und für Digitale Mehrfahrtenkarten das in Punkt 6 Festgelegte, mit folgenden Besonderheiten:
- Produktauswahl: Um Digitale Abos beziehen zu können, ist es erforderlich, dass sich der Bezieher unter „Mein Konto“ registriert (siehe Punkt 11). Beim Digitalen Abo handelt es sich um einen unbefristeten Bezug von Digitalen Jahresvignetten bzw. Digitalen Mehrfahrtenkarten analog eines Abonnementvertrags.
- Gültigkeit beim erstmaligen Bezug: Der Gültigkeitsbeginn beim erstmaligen Bezug der Digitalen Jahresvignette im Rahmen des Digitalen Abos erfolgt nach Maßgabe des Punktes 2.1. Der Gültigkeitsbeginn beim erstmaligen Bezug der Digitalen Mehrfahrtenkarte im Rahmen des Digitalen Abos erfolgt nach Maßgabe des Punktes 2.2.
- Gültigkeit des Folge-Bezugs: eine im Rahmen des Digitalen Abos bezogene Digitale Jahresvignette ist gültig ab Abbuchung des Bezugspreises (7. Jänner des Folgejahres). Eine im Rahmen des Digitalen Abos bezogene Digitale Mehrfahrtenkarte ist gültig ab dem Tag, der dem Tag der letzten Gültigkeit der vorangegangenen Mehrfahrtenkarte folgt. Wurde vor dem 1.12.2023 ein Digitales Abo für eine Digitale Jahreskarte abgeschlossen, so erhält der Kunde nach Ablauf der Gültigkeit der Jahreskarte in den Folgejahren eine Mehrfahrtenkarte als Folgebezug.
- Preise: Für das Digitale Abo fällt kein gesondertes Entgelt an. Zur Abbuchung gelangt ausschließlich der jeweils gültige Preis für die Digitale Jahresvignetten bzw. Mehrfahrtenkarte.
- Beim erstmaligen Abschluss des Digitalen Abos wird der Preis für die aktuelle Digitale Jahresvignette bzw. Mehrfahrtenkarte im Zuge des Bezugsvorgangs abgebucht. In den Folgejahren erfolgt die Abbuchung bei Digitalen Jahresvignetten am 7. Jänner und bei Digitalen Mehrfahrtenkarten 20 Tage vor Gültigkeitsbeginn der neuen Mehrfahrtenkarte.
- Der Bezieher eines Digitalen Abos wird von ASFINAG rechtzeitig vor Ablauf der aktuellen Gültigkeitsdauer über sein Digitales Abo, das Recht zur Kündigung, Änderungen in den ANB oder sonstige Funktionalitäten im Zusammenhang mit dem Digitalen Abo per E-Mail informiert.
- Das Digitale Abo hat keine Mindestlaufzeit und kann jederzeit ohne Angaben von Gründen bis spätestens 3 Tage vor der Abbuchung (Zeitpunkt siehe oben) ausschließlich unter „Mein Konto“ gekündigt werden. Sobald die Abbuchung im Rahmen des Digitalen Abos erfolgt ist, ist eine Kündigung für die aktuelle Digitale Jahresvignetten bzw. Mehrfahrtenkarte nicht mehr möglich. Eine nicht erfolgreiche Abbuchung gilt als fristgerechte Kündigung des Digitalen Abos. Der Bezieher wird über die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Abbuchung per E-Mail an die unter „Mein Konto“ hinterlegte E-Mail Adresse informiert.
- Produktauswahl: Um Digitale Abos beziehen zu können, ist es erforderlich, dass sich der Bezieher unter „Mein Konto“ registriert (siehe Punkt 11). Beim Digitalen Abo handelt es sich um einen unbefristeten Bezug von Digitalen Jahresvignetten bzw. Digitalen Mehrfahrtenkarten analog eines Abonnementvertrags.
- Verbrauchern wird von der ASFINAG das Recht eingeräumt, vom Abschluss (Erstbezug) des Digitalen Abos im Fernabsatz binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beginnt dabei mit dem Tag des Erstbezugs des Digitalen Abos. Zur Ausübung und den Folgen des Rücktrittsrechts vom Bezug des Digitalen Abos gilt das in Punkt 4 Geregelte entsprechend. Das Rücktrittsrecht steht ausschließlich beim Abschluss des Digitalen Abos zu und gilt nicht für die im Rahmen der Digitalen Abos stattfindenden Folge-Bezüge von Digitale Jahresvignetten bzw. Mehrfahrtenkarten.
- Für den Bezug der Digitalen Abos durch Verbraucher im ASFINAG-Mautshop gilt für Digitale Jahresvignetten das in Punkt 3 und für Digitale Mehrfahrtenkarten das in Punkt 6 Festgelegte, mit folgenden Besonderheiten:
- Bezug des Digitalen Abos durch Unternehmer
- Unternehmer sind dazu verpflichtet, ihre Unternehmereigenschaft während des Bezugsvorgangs mit Hilfe einer entsprechenden Checkbox zu bestätigen.
- Für den Bezug und die Kündigung durch Unternehmer gilt das in Punkt 9 für Verbraucher Geregelte sinngemäß, mit folgenden Ausnahmen: Bei Unternehmern kann der Erst-Bezug der Digitalen Jahresvignette bzw. Digitalen Mehrfahrtenkarte (auch) im Rahmen des Digitalen Abos sofort nach dem Bezug in Gültigkeit gesetzt werden. Unternehmer sind nicht zum Rücktritt gemäß Punkt 9.2 berechtigt.
- Unternehmer sind dazu verpflichtet, ihre Unternehmereigenschaft während des Bezugsvorgangs mit Hilfe einer entsprechenden Checkbox zu bestätigen.
- "Mein Konto"
- VorVor Beginn der Gültigkeit (Startdatum) einer Digitalen Vignette oder einer Digitalen Streckenmaut (bei Digitalen Jahresvignetten jedoch nicht bei Bezug im Rahmen eines Digitalen Abos) können unter „Mein Konto“ oder bei entsprechenden ASFINAG-Vertriebsstellen nach Maßgabe der Mautordnung die folgenden Daten geändert werden::
(i) Kennzeichen und Zulassungsstaat; und
(ii) erster Tag der Gültigkeit (nur bei Eintages-, Zehntages- und Zweimonatsvignette, Mehrfahrtenkarte).
Bei der Einzelfahrt kann vor Benützung des Streckenmautabschnitts das Kennzeichen und dessen Zulassungsstaat geändert werden.
- Ab Beginn der Gültigkeit einer Digitalen Jahresvignette sowie einer Streckenmaut Mehrfahrtenkarte (auch im Rahmen eines Digitalen Abos) kann im Mautshop oder bei entsprechenden ASFINAG-Vertriebsstellen das Kennzeichen sowie der Zulassungsstaat einer bereits bezogenen Digitalen Jahresvignette bzw. Streckenmaut Mehrfahrtenkarte geändert werden. Gemäß Mautordnung ist eine Änderung aus folgenden Gründen möglich:
- Umzug in einen anderen politischen Bezirk (kostenpflichtig, derzeit Euro 18,–)
- neu zugewiesenes Wunschkennzeichen (kostenpflichtig, derzeit Euro 18,-)
- Verzicht auf das Wunschkennzeichen oder Erlöschen des Wunschkennzeichens (kostenpflichtig, derzeit Euro 18,-)
- Ohne Angabe von Gründen (ein Mal während der Gültigkeitsdauer der Digitalen Jahresvignette bzw. Mehrfahrtenkarte, kostenpflichtig, derzeit Euro 18,-)
- Verlust oder Diebstahl des Kennzeichens (kostenlos bzw. refundierbar)
- Totalschaden des Fahrzeugs (kostenlos bzw. refundierbar)
- Diebstahl des Fahrzeugs (kostenlos bzw. refundierbar)
- Ablieferung einer nicht mehr gut lesbaren Kennzeichentafel gemäß § 50 Abs 2 KFG (kostenlos bzw. refundierbar)
- Ausgabe einer Kennzeichentafel gemäß § 49 Abs 4 Z 5 KFG für Kraftfahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff- Brennstoffzellenantrieb (kostenlos bzw. refundierbar)
Für den Antrag sind entsprechende Nachweise zu erbringen. Nähere Informationen hierzu siehe Mautordnung Teil A I, Punkt 3.6 bzw. Teil A II, Punkt 4.8.
- Umzug in einen anderen politischen Bezirk (kostenpflichtig, derzeit Euro 18,–)
- Registrierte Bezieher können sich jederzeit über den ASFINAG-Mautshop zu „Mein Konto“ unter Angabe von E-Mail-Adresse und Passwort anmelden. Die Zugangsdaten zu „Mein Konto“ sind sicher zu verwahren und geheim zu halten.
- Die Bezieher werden ersucht, Ihre in „Mein Konto“ enthaltenen Daten, und zwar insbesondere ihre Kontaktdaten, stets aktuell, vollständig und richtig zu halten.
- „Mein Konto“ bietet auch das Service, dass der Bezieher seine Zahlungsmittel für die zukünftige Nutzung im Rahmen des Bezugs speichern kann.
- VorVor Beginn der Gültigkeit (Startdatum) einer Digitalen Vignette oder einer Digitalen Streckenmaut (bei Digitalen Jahresvignetten jedoch nicht bei Bezug im Rahmen eines Digitalen Abos) können unter „Mein Konto“ oder bei entsprechenden ASFINAG-Vertriebsstellen nach Maßgabe der Mautordnung die folgenden Daten geändert werden::
- Öffentliches Register der Vignettenevidenz
- Die Digitale Vignette setzt ein öffentliches Register voraus, in das jede Person Einsicht nehmen kann, um zu eruieren, ob für ein bestimmtes Fahrzeug (Kennzeichen) eine Digitale Vignette/Digitale Streckenmaut mit einem bestimmten Gültigkeitszeitraum erworben wurde und dieses Fahrzeug somit auf Bundesstraßen verwendet werden darf. Diese Verifikationsmöglichkeit entspricht der Sichtprüfung der Nutzungsberechtigung am Fahrzeug bei der Klebevignette. Sie dient auch den Interessen der Bundesstraßennutzer. Ohne sie könnten Lenker nicht verlässlich beurteilen, ob sie mit dem Fahrzeug Bundesstraßen benützen dürfen.
- Daher kann jedermann durch Eingabe eines Kennzeichens in die von der ASFINAG geführte Vignettenevidenz im Internet kostenlos abfragen, ob ein Fahrzeug über eine Digitale Vignette oder über eine Digitale Streckenmaut verfügt und für welche Zeiträume sie gelten.
- In der Vignettenevidenz ist nicht ersichtlich, ob ein Digitales Abo besteht.
- Die Digitale Vignette setzt ein öffentliches Register voraus, in das jede Person Einsicht nehmen kann, um zu eruieren, ob für ein bestimmtes Fahrzeug (Kennzeichen) eine Digitale Vignette/Digitale Streckenmaut mit einem bestimmten Gültigkeitszeitraum erworben wurde und dieses Fahrzeug somit auf Bundesstraßen verwendet werden darf. Diese Verifikationsmöglichkeit entspricht der Sichtprüfung der Nutzungsberechtigung am Fahrzeug bei der Klebevignette. Sie dient auch den Interessen der Bundesstraßennutzer. Ohne sie könnten Lenker nicht verlässlich beurteilen, ob sie mit dem Fahrzeug Bundesstraßen benützen dürfen.
- Gewährleistung und Schadenersatz betreffend den Bezug
- Gegenüber Verbrauchern gelten die allgemeinen gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, die in den §§ 922 bis 932a des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches („ABGB“) geregelt sind.
- Gegenüber Unternehmern gilt überdies die Prüfpflicht sowie die Obliegenheit zur Erhebung der Mängelrüge gemäß § 377 des Unternehmensgesetzbuches („UGB“).
- Die Haftung für Schadenersatz für leichtes Verschulden ist sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, wobei dieser Haftungsausschluss nicht für Personenschäden, zwingende Haftpflichtgesetze und gegenüber Verbrauchern auch nicht für Verletzungen vertraglicher Hauptpflichten gilt. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung bei grober Fahrlässigkeit überdies mit dem positiven Schaden begrenzt, wobei auch hier vorstehende Ausnahmen vom Haftungsausschluss gelten.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die allgemeinen gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, die in den §§ 922 bis 932a des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches („ABGB“) geregelt sind.
- Verbot der Weiterveräußerung von Digitalen Mautprodukten
- Die gewerbliche Weiterveräußerung der Digitalen Mautprodukte ist ohne ausdrückliche Gestattung der ASFINAG untersagt.
- Das Weiterveräußerungsverbot gilt nicht, wenn die Weiterveräußerung an Verbraucher unter Verkürzung bzw. Entfall der Wartefrist von 18 Tagen erfolgt und die ASFINAG dieses Mautprodukt nicht im ASFINAG-Mautshop anbietet. Die Veräußerung dieser von der ASFINAG nicht angebotenen Produkte darf ausschließlich unter Einhaltung aller gesetzlicher Vorgaben, insbesondere aller fernabsatzrechtlichen Informationspflichten, und unter klarer und eindeutiger Preistransparenz bei jeder Preisangabe (insbesondere gesondertes Ausweisen der Mautgebühr und etwaiger Aufschläge des Weiterveräußerers) erfolgen.
- Die gewerbliche Weiterveräußerung der Digitalen Mautprodukte ist ohne ausdrückliche Gestattung der ASFINAG untersagt.
- Informationen zur Beschwerdemöglichkeit und Streitbeilegung für Verbraucher
- Die Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU für Online-Verträge mit Verbrauchern finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
- Die österreichische Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte finden Sie unter https://www.verbraucherschlichtung.at/.
- ASFINAG ist nicht dazu verpflichtet, sich an einem dieser alternativen Streitbeilegungsverfahren zu beteiligen.
- Wünsche, Anregungen und Beschwerden sind zu richten an: info@asfinag.at.
- Die Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU für Online-Verträge mit Verbrauchern finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
- Rechtswahl und Gerichtsstand bei Unternehmern
- Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes. Durch diese Rechtswahl wird der Bezieher einer Digitalen Vignette und/oder einer Digitalen Streckenmaut, welcher Verbraucher ist, nicht in seinen zwingenden Rechten seines Heimatsstaats beschränkt.
- Soweit der Bezieher einer Digitalen Vignette und/oder einer Digitalen Streckenmaut kein Verbraucher ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche und allfällige Streitigkeiten aus und auf Grund dieses Rechtsverhältnisses und iZm seiner Abwicklung das für den ersten Bezirk in Wien, Österreich, sachlich zuständige Gericht.
- Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes. Durch diese Rechtswahl wird der Bezieher einer Digitalen Vignette und/oder einer Digitalen Streckenmaut, welcher Verbraucher ist, nicht in seinen zwingenden Rechten seines Heimatsstaats beschränkt.
- Salvatorische Klausel bei Unternehmern
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Gegenüber Unternehmern, nicht aber gegenüber Verbrauchern, gilt: Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen beeinträchtigt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, welche ihr dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck nach am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken.
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Muster-Widerrufsformular für Verbraucher
Wenn Sie Verbraucher sind und vom Bezug der Digitalen Vignette oder der Digitalen Streckenmaut zurücktreten wollen, füllen Sie bitte dieses Widerrufsformular für Verbraucher aus und senden Sie es – möglichst, aber nicht verpflichtend per E-Mail – an (Text ins E-Mail kopieren):
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
ASFINAG Maut Service GmbH
Schnirchgasse 17
1030 Wien
ÖSTERREICH
E-Mail: widerruf-shop@asfinag.at
Fax: +43 50 108-10020
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Bezug der Digitalen Vignette(n)/ Digitalen Streckenmaut (*), bestellt am: _____________________________
Kfz-Kennzeichen und Zulassungsstaat: _____________________________
Produkt-ID: _____________________________
Name des/der Verbraucher(s): _____________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _____________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilungen auf Papier): _____________________________
Datum: _____________________________
(*) Unzutreffendes streichen
Archiv Allgemeine Nutzungsbedingungen
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